BIMSCHV FEINSTAUB Die BImSchV regelt, wie viel Feinstaub von einem Spartherm: Was sind die ersten Schritte, die ein Kaminbesitzer unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass sein Kamin den Vorschriften entspricht? Dr. Volker Schmatloch: Geräte, die seit dem 22. März 2010 installiert wurden, sind nicht betroffen und können bedenkenlos weiterbetrieben werden. Für Anlagen, die vor diesem Stichtag installiert wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erster Ansprechpartner sollte der zuständige Schornsteinfeger sein. Dieser kann durch Messungen ermitteln, ob die Grenzwerte der Emissionen eingehalten werden. Liegen diese über den erlaubten Werten von maximal 0,15 g/m³ Feinstaub oder 4 g/m³ Kohlenmonoxid (CO), muss über Verbleib mit Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung entschieden werden. Auch der Kontakt zum Ofensetzer kann hilfreich sein. Welche zusätzlichen Hilfen/Tools gibt es, die hilfreich sein können? Die relevanten Informationen zu vielen Ofenmodellen gibt es in einer Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Diese Datenbank wird auch von den Schornsteinfegern und Herstellern genutzt. Sie enthält spezifische Angaben zu den Emissionswerten und Effizienzklassen der einzelnen Modelle. Kaminbesitzer können überprüfen, ob ihr Ofen die aktuellen Emissionsgrenzwerte der BImSchV einhält. Darüber hinaus bietet die Datenbank technische Daten, Bedienungsanleitungen und Hinweise zur Nachrüstung oder Umrüstung von älteren Modellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch die Webseiten der Hersteller bieten oft nützliche Informationen. werden darf. Kamin produziert Gibt es Feuerstätten, die nicht von der BImSchV betroffen sind? Ja. Einige wenige Feuerstätten sind von der BImSchV ausgenommen: Dies gilt für Öfen, die die einzige Wärmequelle im Haus sind, offene Kaminöfen, die nur selten befeuert werden und Grundöfen. Auch historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, sowie Kochherde, Backöfen und Badeöfen zählen nicht zum Geltungsbereich der BImSchV. Welche Möglichkeiten zur Nachrüstung gibt es? Allgemein haben sich zwei Möglichkeiten zur Nachrüstung etabliert, sie sind allerdings abhängig vom Ofenmodell: Es gibt entweder die Möglichkeit, einen sogenannten Partikelabscheider, landläufig auch Filter genannt, an der Schornsteinmündung anzubringen oder einen Katalysator einzubauen, der in der Regel im Abgasweg des Ofens installiert wird. Der Katalysator reduziert die Emissionen, indem er Schadstoffe wie Kohlenmonoxid (CO) und flüchtige organische Verbindungen (VOC) in weniger schädliche Substanzen wie Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) umwandelt. Egal, welcher Weg vom Eigentümer gewählt wird, am allerwichtigsten ist es, dass diese Nachrüstungen nur von Fachbetrieben vorgenommen werden dürfen. Die Einbauten müssen über ordnungsgemäße, bauaufsichtliche Zulassungen verfügen. Das ist definitiv nichts für Laien und Hobbyhandwerker, hier ist die Expertise von Fachleuten gefragt! 5