Die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, ist in aller Munde und schreckt so manchen Kaminbesitzer auf. Doch warum? Was verbirgt sich eigentlich hinter diesem Begriff und warum ist er für Kaminbesitzer so wichtig?
Die BImSchV ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das darauf abzielt, die Luftqualität zu verbessern und die Umwelt zu schützen. Sie setzt Standards und Vorschriften für die Emissionen von Schadstoffen aus verschiedenen Quellen. Somit betrifft sie auch alle Betreiber von Feuerungsanlagen – und auch die privaten Besitzer von Kaminen und Öfen. Selbst für festinstallierte Anlagen in Schrebergärten oder Gartenhütten greift sie.
Diese Verordnung regelt Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO), die bei der Verbrennung von Brennstoffen wie Holz oder Kohle entstehen. Die erste Stufe der BImSchV trat schon 2010 in Kraft, ab 2015 dann die 2. Stufe. Diese Anforderungen legen Normwerte für Neugeräte fest und erfordern für den Gerätebestand das Nachrüsten oder Stilllegen von Geräten. Daher ist für diese Anlagen eine zeitlich gestaffelte Austausch- oder Nachrüstungspflicht in der BImSchV festgeschrieben.
Was ändert sich zum 1. Januar 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Betrieb befindlichen Kaminöfen mindestens den Bestimmungen der 1. BImSchV für den Gerätebestand entsprechen. Dies betrifft nun aktuell auch Einzelraumfeuerungsanlagen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Sollten die geforderten Grenzwerte für Bestandsgeräte überschritten werden, gilt auch hier die Pflicht zur Nachrüstung oder zum Austausch der Anlage. Dieser Stichtag 1.1.2025 naht also mit Riesenschritten. Was bedeutet das konkret für Ofenbesitzer? Das klären wir im Interview mit unserem Experten, Dr. Volker Schmatloch.
Dr. Volker Schmatloch ist promovierter Physiker und seit über 20 Jahren in der Kleinfeuerungsbranche tätig. Nach seiner Arbeit bei der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt in der Schweiz, wo er einen elektrostatischen Abscheider für Holzfeuerstätten entwickelte, wechselte er 2005 zu Spartherm. Hier ist er bis heute als Gesamtentwicklungsleiter aktiv. Durch seine Tätigkeit und sein Engagement in nationalen und europäischen Verbänden gilt der Hobby-Imker als erfahrener Kenner der Branche.
Spartherm: Was sind die ersten Schritte, die ein Kaminbesitzer unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass sein Kamin den Vorschriften entspricht?
Dr. Volker Schmatloch: Geräte, die seit dem 22. März 2010 installiert wurden, sind nicht betroffen und können bedenkenlos weiterbetrieben werden. Für Anlagen, die vor diesem Stichtag installiert wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erster Ansprechpartner sollte der zuständige Schornsteinfeger sein. Dieser kann durch Messungen ermitteln, ob die Grenzwerte der Emissionen eingehalten werden. Liegen diese über den erlaubten Werten von maximal 0,15 g/m³ Feinstaub oder 4 g/m³ Kohlenmonoxid (CO), muss über Verbleib mit Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung entschieden werden. Auch der Kontakt zum Ofensetzer kann hilfreich sein.
Welche zusätzlichen Hilfen/Tools gibt es, die hilfreich sein können?
Die relevanten Informationen zu vielen Ofenmodellen gibt es in einer Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI). Diese Datenbank wird auch von den Schornsteinfegern und Herstellern genutzt. Sie enthält spezifische Angaben zu den Emissionswerten und Effizienzklassen der einzelnen Modelle. Kaminbesitzer können überprüfen, ob ihr Ofen die aktuellen Emissionsgrenzwerte der BImSchV einhält. Darüber hinaus bietet die Datenbank technische Daten, Bedienungsanleitungen und Hinweise zur Nachrüstung oder Umrüstung von älteren Modellen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Auch die Webseiten der Hersteller bieten oft nützliche Informationen.
Gibt es Feuerstätten, die nicht von der BImSchV betroffen sind?
Ja. Einige wenige Feuerstätten sind von der BImSchV ausgenommen: Dies gilt für Öfen, die die einzige Wärmequelle im Haus sind, offene Kaminöfen, die nur selten befeuert werden und Grundöfen. Auch historische Öfen, die vor 1950 errichtet wurden sowie Kochherde, Backöfen und Badeöfen zählen nicht zum Geltungsbereich der BImSchV.
Welche Möglichkeiten zur Nachrüstung gibt es?
Allgemein haben sich zwei Möglichkeiten zur Nachrüstung etabliert, sie sind allerdings abhängig vom Ofenmodell: Es gibt die Möglichkeit, einen sogenannten Partikelabscheider, landläufig auch Filter genannt, an der Schornsteinmündung anzubringen oder einen Katalysator einzubauen, der in der Regel im Abgasweg des Ofens installiert wird. Der Katalysator reduziert die Emissionen, indem er Schadstoffe wie Kohlenmonoxid (CO) und flüchtige organische Verbindungen (VOC) in weniger schädliche Substanzen wie Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) umwandelt. Egal, welcher Weg vom Eigentümer gewählt wird, am allerwichtigsten ist es, dass diese Nachrüstungen nur von Fachbetrieben vorgenommen werden dürfen. Die Einbauten müssen über ordnungsgemäße, bauaufsichtliche Zulassungen verfügen. Das ist definitiv nichts für Laien und Hobbyhandwerker, hier ist die Expertise von Fachleuten gefragt!
Mit welchen Kosten muss man bei einer Nachrüstung kalkulieren?
Hier gibt es keine Pauschalantwort. Das variiert je nach Ofenmodell und Nachrüstungsvariante. Aber 500 Euro bis 2.000 Euro sollte man einplanen.
Welche Konsequenzen hat eine Nichtbeachtung der BImSchV?
Ein Verstoß beziehungsweise eine Nichtbeachtung der Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend bestraft. Wie hoch mögliche Bußgelder sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Es droht aber in jedem Fall die Stilllegung der Anlage – dies kann mitten im Winter härter sein als eine Geldstrafe.
Wie sehen Sie die Zukunft der Holzfeuerung angesichts strengerer Umweltauflagen?
Die Zukunft der Holzfeuerung ist durchweg positiv. Was immer vergessen wird – und vielen wegen häufiger schlechter Presse in Bezug auf die Holzfeuerung nicht bewusst ist: Die Luft in Deutschland ist so sauber wie noch nie. Die Technik der Ofenanlagen ist so gut wie noch nie und sie wird ständig weiterentwickelt. Auch die BImSchV trägt weiter zu einer sauberen Luft bei. Und Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, es braucht nichts weiter als ein Streichholz und ein Stück Holz, um ein wärmendes Feuer zu entfachen. Versorgungsengpässe und Abhängigkeiten sind nicht zu erwarten.
Gibt es noch etwas, was Sie unseren Lesern raten oder mit auf den Weg geben möchten?
Wichtig ist die richtige Betriebsweise der Feuerstätte! Der Betreiber hat hier selbst großen Einfluss. Mein Rat: Das richtige (trockene und gespaltene) Holzmaterial und die richtige Holzmenge sind enorm wichtig, um eine Feuerstätte gut und effizient zu betreiben. Schornsteinfeger beraten gern, zudem kann man beispielsweise online einen Ofenführerschein machen – es ist wirklich leicht, sich zu informieren. Dann kann man den Ofen als wunderbare und zuverlässige Wärmequelle nutzen, der eine angenehme Wärme bietet.
Erfüllt meine Spartherm-Anlage die Anforderungen der aktuellen BImSchV?
Spartherm bietet einen besonderen Service für Eigentümer unserer Anlagen: Es gibt ein Kontaktformular, in dem du individuell erfragen kannst, ob deine Anlage alle aktuellen Anforderungen erfüllt. Ein Experte unseres Teams setzt sich persönlich mit dir in Verbindung!
Die Datenbank des HKI als unabhängiger Industrieverband findest du hier: Sie ist nach Herstellern sortiert. Sie informiert, ob die relevanten Emissionsgrenzen der unterschiedlichen Modelle eingehalten werden. Außerdem haben wir alle Messergebnisse unserer Anlagen in unserem Cair-Flyer übersichtlich dargestellt – jederzeit auf unserer Website einsehbar!