Was jeder Kaminbesitzer über die BImSchV wissen sollte

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Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz: BImSchV) hat vielerorts große Sorgen und Ängste ausgelöst: Die einen befürchten ein generelles Kaminofen-Verbot nach 2024, die anderen sehen hohe Kosten auf sich zukommen. Man könnte sagen, es ist gerade das zentrale Thema für Kaminbesitzer in Deutschland und auch für alle, die es noch werden wollen. 

Doch was bedeutet die BImSchV konkret für dich als Kaminbesitzer? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben dir praktische Tipps, damit dein Kamin den Vorschriften entspricht und du ihn weiterhin unbeschwert genießen kannst.  

Du möchtest deine Fragen lieber direkt persönlich klären? Wir sind gerne für dich da. Schildere uns einfach dein persönliches Anliegen in unserem Kontaktformular.

Was genau ist die BImSchV und was regelt sie? 

Die BImSchV – kurz für Bundes-Immissionsschutzverordnung – ist ein gesetzliches Regelwerk in Deutschland, das die Emissionen von Luftschadstoffen reguliert. Die Verordnung wurde zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: BImSchG) erlassen und zielt darauf ab, die Luftqualität zu verbessern und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Für Kaminbesitzer bedeutet dies konkret, dass bestimmte Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid eingehalten werden müssen.  

Die BImSchV ist in zwei Stufen unterteilt, die unterschiedliche Anforderungen an die Emissionswerte stellen. Die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV galten ab 22.03.2010 für alle neu errichteten Anlagen. 

Seit dem 01.01.2015 ist die zweite Stufe der BImSchV bereits für alle neuen Geräte in Kraft getreten. Diese zweite Stufe beinhaltet strengere Regelungen als die erste. Neben den Regelungen für die neu errichteten Kaminen gibt es aber auch eine Austausch- und Nachrüstpflicht für bereits bestehende Anlagen. Kamine, die vor 1975 installiert wurden, mussten bereits bis Ende 2014 ersetzt, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Sind sie zwischen 1975 und 1984 errichtet worden, lag der Stichtag zum Austausch oder Umrüsten des Kamins Ende 2017 und für alle Geräte, die zwischen 1985 und 1994 in Betrieb genommen wurden, Ende 2020. Der Stichtag der für die letzte Phase ist nun der 31.12.2024. Dieser betrifft alle Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Diese müssen nun ebenfalls überprüft und gegebenenfalls nachgerüstet, stillgelegt oder durch moderne, emissionsarme Modelle ersetzt werden, falls sie die Grenzwerte der Verordnung nicht einhalten. 


Für dich bedeutet das:  

Wenn dein Kamin nach 2010 installiert wurde, brauchst du dir keinerlei Sorgen machen und kannst ihn bedenkenlos weiternutzen. Wurde dein Kamin allerdings davor in Betrieb genommen, musst du nachweisen, dass er die Emissionsgrenzwerte einhält. 

Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2025 für bestehende Kaminöfen: 

  • Feinstaub: 0,15 g/m³ 
  • Kohlenmonoxid: 4 g/m³ 

Falls dein Kamin diese Grenzwerte nicht einhält, hast du drei Optionen: Du kannst deinen Kamin stilllegen, ihn nachrüsten oder einen neuen Kaminofen mit einer Zulassung nach 2024 kaufen. 

Das klingt im ersten Moment sehr drastisch, aber lass uns gemeinsam durch den Dschungel der Maßnahmen, Verordnungen und Vorschriften gehen und herausfinden, ob dein Kamin überhaupt betroffen ist, was genau zu tun ist oder worauf du beim Kauf eines neuen Kamins achten musst.


Kaminofen-Vorschriften 2024: Praktische Tipps für Kaminbesitzer 

Wenn dein Kamin von der BImSchV betroffen ist, bedeutet das zunächst nur, dass die Emissionswerte deines Gerätes überprüft werden müssen, um festzustellen, ob es noch betrieben werden darf.  

Eine erste schnelle Antwort darauf findest du bereits im Internet, da die Kamine vor dem Verkauf immer einer Prüfung der Emissionswerte unterzogen werden. Hierfür stehen dir verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:   

  • Für eine erste Übersicht kannst du auf eine Art „Kaminofen-Zulassungs-Liste“ online zugreifen. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) unterhält eine besonders umfangreiche Datenbank, in der zu den meisten Kaminmodellen Angaben zu Emissionen und Effizienz zu finden sind. Darüber hinaus kannst du hier auch einsehen, ob dein Kamin die 1. BImSchV in Stufe 2 erfüllt und somit auch nach 2024 weiter betrieben werden darf oder ob er unter die Austausch- und Nachrüstpflicht fällt. Suche hierfür einfach in der Datenbank nach deinem Modell.  
  • Außerdem sind die meisten Angaben auch auf den Webseiten der Kaminhersteller zu finden. Hier findest du z.B. in den technischen Daten teilweise Informationen über die Emissionen.

Ein Kachelofen in einer Küche im Landhausstil.

Ausnahmeregelungen der BImSchV 

Selbst wenn dein Kamin die Grenzwerte nicht einhält, kann er von der Verordnung ausgenommen sein und darf weiter betrieben werden. Das betrifft zum Beispiel historische Öfen oder Kamine, die als einzige Wärmequelle dienen.  

Welche Ausnahmen es gibt und ob dein Kamin darunter fällt, solltest du am besten mit deinem Schornsteinfeger oder Ofensetzer vor Ort besprechen. Sie können dir eine fundierte und situationsspezifisch genaue Antwort geben.

Welche Möglichkeiten zur Nachrüstung gibt es? 

Sollte dein Kamin die Grenzwerte überschreiten und du entscheidest dich für eine Nachrüstung, dann stehen dir zwei verschiedene Alternativen zur Verfügung. 

Du kannst entweder einen sogenannten Partikelabscheider oder einen Katalysator in deine bestehende Kaminanlage verbauen. Beide Optionen sorgen dafür, dass die vorgegebenen Emissionswerte eingehalten werden und du deinen alten Kamin ohne Bedenken weiternutzen kannst.  

Welche Alternative für deinen Kamin die richtige ist, solltest du am besten mit einem Experten in deiner Nähe besprechen. Wende dich dazu an einen Ofenbauer oder Schornsteinfeger. 

Bitte nimm diese Änderungen auf keinen Fall selbst vor! Es ist besonders wichtig, dass die Nachrüstungen von einem Experten durchgeführt werden und über bestimmte Zulassungen verfügen. So kannst du dir auch direkt die Einhaltung der BImSchV Stufe 2 bestätigen lassen und deinen Kamin sofort wieder nutzen. 

 Einen Fachhändler in meiner Nähe finden

Ein Kamin in einem Raumteiler zwischen Wohnzimmer und Küche.

Finde einen geeigneten Ersatz: dein moderner Traumkamin 

Falls dein aktuelles Modell die Grenzwerte nicht einhält, steht es dir natürlich auch offen, deinen Kamin zu ersetzen und einen Kaminofen nach der neuen Norm zu kaufen. Wie verlockend ist es, deinen Kamin nochmal ganz neu zu gestalten? Profitiere von maximaler Effizienz, stöbere durch moderne Design-Möglichkeiten und entdecke die innovativen Technologien, die das Kaminfeuer zu einem ganz besonderen Erlebnis voller Komfort machen.   

Und sei dir sicher: Alle aktuellen Spartherm-Modelle erfüllen die Stufe 2 der BImSchV mit Leichtigkeit. Darüber hinaus bieten sie dir neben spannenden Features, wie den smarten Kamin-Assistenzfunktionen, auch eine Vielzahl interessanter Gestaltungsmöglichkeiten, die deine Kaminträume im Handumdrehen wahr werden lassen. 

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Übrigens: Auch für authentische Kachelofenmodelle gibt es moderne, innovative Ersatzmodelle. Welches für genau deinen Kachelofen das richtige ist, kannst du in wenigen Klicks mit unserem Austausch-Tool herausfinden. 

Zum Austausch-Tool

Wenn du dich doch für eine Stilllegung entscheidest, eröffnen sich immer noch andere spannende Möglichkeiten. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Elektrokamin, der in deine vorhandene Kaminanlage verbaut wird? Mit einem Elektrokamin genießt du das täuschend echte Flammenbild einfach auf Knopfdruck und deine Kaminanlage bleibt als Mittelpunkt des Hauses erhalten und wertgeschätzt.

Davon ist abzuraten: 

Die erforderlichen Maßnahmen schleifen zu lassen, denn die Nichteinhaltung der BImSchV kann empfindliche Strafen und Bußgelder nach sich ziehen. Zudem kann dir der Betrieb deines Kamins untersagt werden. Regelmäßige Überprüfungen durch den Schornsteinfeger sind daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll, um einen sicheren und umweltfreundlichen Betrieb deines Kamins zu gewährleisten.

Wie können wir dich unterstützen? 

Wir stehen dir jederzeit gerne als beratender Ansprechpartner zur Seite! Wir haben extra eine Seite eingerichtet, um deine Kontaktanfrage zum Thema BImSchV mit hoher Priorität annehmen zu können. Dafür benötigen wir nur ein paar Angaben zu deinem Kamin, um dich optimal beraten zu können. Nach Absenden deiner Anfrage setzen wir uns schnellstmöglich mit dir in Verbindung, um gemeinsam eine Lösung zu finden. 

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